Kampagnen

Lieferkettengesetze unter Lobbydruck

In den letzten Wochen (September 2026) gab es gleich zwei brisante Recherchen zum europäischen und deutschen Lieferkettengesetz: Zum einen zeigt ein aktueller Beitrag in der Frankfurter Rundschau, wie die Fossile Lobby massiv auf das Bundeswirtschaftsministerium unter Katherina Reiche einwirkt. Dabei zielt sie unter anderem auf eine Verwässerung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ab, die jetzt in nationales Recht umgesetzt werden muss. Leider mit Erfolg, denn beispielsweise plant die Bundesregierung den Anwendungsbereich der EU-Lieferkettenrichtlinie anzupassen, sodass in Deutschland nur noch rund 150 Unternehmen von der Richtlinie umfasst wären. Damit fielen 95 % der aktuell vom deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) umfassten Unternehmen aus dem Gesetz.

Zum FR-Artikel

Zum anderen zeigt eine Investigativrecherche von ZDF frontal, wie die für das deutsche LkSG zuständige Behörde – das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – durch die Hintertür kaltgestellt und systematisch daran gehindert wird, ihrem gesetzlichen Auftrag zur Umsetzung des LkSG nachzukommen. Die Recherche legt unzureichende personelle Ausstattung, hohe Fluktuationsraten, lange Bearbeitungszeiten und politische Einflussnahme vorbei am parlamentarischen Prozess offen. Zudem sollen Beschwerdeverfahren von Betroffenen schnellstmöglich abgewickelt oder gar nicht erst aufgenommen werden.

Zum Beitrag von ZDF frontal

Leidtragende dieser Entwicklungen sind jene, die von den Gesetzen geschützt werden sollen: Menschen in globalen Lieferketten, die von Ausbeutung und schlechten Arbeitsbedingungen betroffen sind, sowie unsere Umwelt, der die ausgeweiteten Umweltschutzmaßnahmen in der CSDDD zugutekommen sollen. Was es jetzt braucht, ist eine ambitionierte Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie in nationales Recht, die Schutzstandards für Betroffene ausweitet, anstatt sie völkerrechtswidrig zurückzudrehen. Wie das gelingt, findet sich im aktuellen Forderungspapier der Initiative Lieferkettengesetz

Zum Forderungspapier

Eine Kampagne von Forum Fairer Handel (September 2026)


Image
Grafik: erlassjahr.de
erlassjahr.de
Newsletter September.2026

Foto: TourismWatch
TourismWatch Infodienst 125: Reisesicherheit (September 2026)

Grafik: Forum Fairer Handel

Gemeinsam mit vielen anderen Organisationen hat das Forum Fairer Handel einen Appell für faire Erzeuger*innenpreise gestartet. Denn ob Milch- und Obstbäuer*innen in Deutschland oder Kakao- und Kaffeeproduzent*innen in Ghana oder Mexiko – viele Erzeuger*innen können nicht von ihrer Arbeit leben. Sie geraten zunehmend unter Druck, da immer weniger Konzerne die Lieferketten dominieren. Aufgrund ihrer Abhängigkeit von nur wenigen Abnehmern fehlt ihnen die Marktmacht, um Preise durchzusetzen, die ihre nachhaltigen Produktionskosten decken. Analysen zeigen, dass die Margen in der Lebensmittellieferkette sich immer weiter verschieben – weg von der Landwirtschaft, hin zur verarbeitenden Industrie und dem Lebensmitteleinzelhandel.

Mit dem Appell „Landwirtschaft braucht Fairness“ fordern das Forum Fairer Handel und weitere Organisationen, unfair niedrige Erzeugerpreise endlich wirksam zu regulieren. Mit der in diesem Jahr anstehenden Reform der EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) besteht jetzt die Chance dazu. Die Richtlinie verbietet die gravierendsten unlauteren Handelspraktiken in den Agrar- und Lebensmittellieferketten und ist ein wichtiges Instrument für Lieferanten, um sich gegen Marktmissbrauch ihrer Käufer zu wehren. Doch sie enthält Lücken, wie wir in unserer Recherche mit Oxfam festgestellt haben: Lieferanten sind trotz bestehender Verbote weiterhin mit unlauteren Vertragskonditionen, Drohungen und massivem Preisdruck konfrontiert. Die gravierendste Lücke ist, dass Einkaufspreise unterhalb der nachhaltigen Produktionskosten nicht verboten sind. So haben Lieferanten keine rechtliche Handhabe gegen unlautere Forderungen in Preisverhandlungen.

Eine Kampagne von Forum Fairer Handel (März 2026)


Ein neuer Feiertag für Umwelt und Klima – 5. Juni zum Feiertag machen!

Unser Planet braucht Aufmerksamkeit – und wir brauchen gemeinsame Zeit, um aktiv zu handeln. Mit einem gesetzlichen Feiertag am Weltumwelttag (5. Juni) könnten wir feiern, lernen und Projekte für Umwelt und Klima vor Ort umsetzen.
Jetzt unterschreiben und gemeinsam ein Zeichen für nachhaltiges Handeln setzen! Bitte auf das Bild klicken!

 

Eine Petition von epn Hessen auf change.org  (Start 24. Oktober 2025)


Gemeinsamer Appell von VENRO, ONE und Global Citizen: Kürzungen stoppen
Foto: ONE
Gemeinsamer Appell von VENRO, ONE und Global Citizen: Kürzungen in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit stoppen

Schon die Ampel-Koalition kürzte massiv bei Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe. Nun setzt auch die Koalition aus Union und SPD diese Kürzungswelle fort.
In einem gemeinsamen Appell fordern ONE, Global Citizen und VENRO die Bundesregierung auf, die Kürzungen zu stoppen. VENRO ist der Dachverband der Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe. Gemeinsam mit über 30 Organisationen demonstrierten wir dafür am Kanzler*innenamt. (Juli 2025)

Unterzeichne jetzt den Appell mit deinem Namen und verleihe den Forderungen mehr Nachdruck.

Kasseler Erklärung 2024:
Globales Lernen & Bildung für nachhaltige Entwicklung  strukturell stärken!

Zivilgesellschaftliche Akteur:innen auf dem WeltWeitWissen-Kongress kamen im September 2024 zusammen, um gemeinsam zu diskutieren, wie Globales Lernen und Bildung für nachhaltige Entwicklung im Sinne der Frankfurter Erklärung für eine kritisch-emanzipatorische politische Bildung einen entscheidenden Beitrag für eine gerechtere Welt für alle leisten können. Als Ergebnis der Kongressdebatten präsentieren wir die Kasseler Erklärung 2024.

Wir richten Forderungen an die Politik auf Bundes- und Landesebene, um gemeinsam zu einem Globalen Lernen und einer Bildung für nachhaltige Entwicklung als ganzheitliche Bildungskonzepte zu kommen. Diese müssen finanziell auf stabilen Füßen stehen, diskriminierungssensibel, machtkritisch, dekolonial, demokratisch und partizipativ sein sowie einen Beitrag zur globalen sozial-ökologischen Transformation erbringen.

Bisher haben über 120 Verbände, Vereine, Gruppen, NGOs und ebenso viele Privatpersonen die Kasseler Erklärung gezeichnet.


TANSANIA: STOPPT DIE VERTREIBUNG DER MASSAI
Foto: Avaaz
An die Präsidentin von Tansania Samia Suluhu Hassan, die Ministerinnen und Minister des Kabinetts und die Naturschutzbehörden in Tansania:
„Als Bürgerinnen und Bürger aus der ganzen Welt fordern wir Sie auf, sich jedem Versuch entgegenzustellen, die Massai von ihrem angestammten Land zu vertreiben oder sie zur Umsiedlung zu zwingen, um Platz für ausländische Jäger zu schaffen. Wir zählen auf Sie, dass Sie sich für Ihr Volk einsetzen und jeden Versuch stoppen, seine Landrechte gegen seinen Willen zu ändern.“ (März 2024; AKTION LÄUFT NOCH!)) 

Zur Unterschriftenaktion von Avaaz


ATTAC IST NICHT MEHR GEMEINNÜTZIG!
attac_jetzterstrecht_teaser_2015a_01_c27132a974
DEZEMBER 2020: BFH bestätigt Auffassung zur politischen Betätigung

Erneut hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit für das globalisierungskritische Netzwerk Attac beschäftigt (BFH, Beschluss vom 10.12.2020, VR 14/20).
Das Hessische FG hatte den Entzug der Gemeinnützigkeit für den Attac Trägerverein im zweiten Verfahrensgang bestätigt. Es hatte noch zu klären, ob der Verein mit seinen Tätigkeiten überwiegend seine Satzungszwecke erfüllte und ob die Aktivitäten von Attac tatsächlich dem Verein zuzuordnen waren. Gegen die Entscheidung des FG klagte der Verein erneut vor dem BFH. Er führte dabei insbesondere verfassungsrechtliche Kriterien an: Aus den gemeinnützigen Zwecken in § 52 AO ergebe sich eine Ungleichbehandlung, wie sich am Beispiel Umweltschutz zeige, in dessen Rahmen eine politische Betätigung in weit größerem Maß zulässig sei als bei politischer Bildung. Der BFH stellt erneut klar, dass die Einflussnahme auf die politische Willensbildung und die Gestaltung der öffentlichen Meinung kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck ist. Eine gemeinnützige Einrichtung darf sich deswegen politisch nur betätigen, wenn sie damit einen in § 52 Abs. 2 AO ausdrücklich genannten Zwecke verfolgt. Steuerbegünstigten Körperschaften ist eine eigenständige Befassung mit Fragen der politischen Willensbildung verwehrt. Sie dürfen aber auf die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung Einfluss nehmen, wenn dies der Verfolgung eines gemeinnützigen Katalogzwecks dient. Das darf aber nur dienende Funktion haben und muss gegenüber der unmittelbaren Förderung des steuerbegünstigten Zwecks in den Hintergrund treten. Die Tagespolitik darf nicht im Mittelpunkt der Tätigkeit der Körperschaft stehen.

Dass die Einflussnahme auf die Meinungsbildung des Volkes die Gemeinnützigkeit ausschließt, folgt daraus, dass nach § 52 AO nur das gemeinnützig ist, was in der Aufzählung der Katalogzwecke als steuerbegünstigt benannt ist.

FEBRUAR 2019: Verheerendes Signal

Der Bundesfinanzhof hat am 26. Februar ein verheerendes Signal für zivilgesellschaftliche Orga­ni­sat­ionen gesandt: Er hat die endgültige Entscheidung über die Attac-Gemeinnützigkeit an das Hessische Finanzgericht zurückverwiesen. In der Begründung, die nicht nur Attac, sondern die gesamte kritische und engagierte Zivilgesellschaft bedroht, heißt es: Die „Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung … erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck.“ Eine schockierende Einschätzung für alle, die aktiv für eine bessere Welt eintreten. Positive Veränderungen beginnen bekanntermaßen immer damit, ein öffentliches Bewusstsein für ein Problem zu schaffen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Der Ausgang dieses Prozesses ist nicht nur für Attac wichtig. Das Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht zu einem Instrument verkommen, mit dem zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich selbstlos für eine gerechte Gesellschaft einsetzen, klein gehalten werden!

www.attac.de/jetzt-erst-recht-weitermachen

JUNI 2017: dramatische Entwicklung

Im November 2016 hat das Hessische Finanzgericht ein eindeutiges Urteil gefällt: Attac war und ist gemeinnützig. In dem Urteil widersprach das Gericht jedem einzelnen der vom Finanzamt Frankfurt vorgebrachten Argumente in bemerkenswerter Deutlichkeit; eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Mit diesem Urteil hätte ein Schlusspunkt gesetzt sein können. Doch jetzt hat sich das Bundesfinanzministerium eingemischt.
Denn das Schäuble-Ministerium hat jetzt nach eigener Aussage dem Finanzamt Frankfurt die Weisung erteilt, beim Bundesfinanzhof (BFH) eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen. Damit unterstreicht das Ministerium die politische Dimension dieser juristischen Auseinandersetzung. Es steht zu befürchten, dass sich auch für das Finanzministerium politisches Engagement und Gemeinnützigkeit gegenseitig ausschließen – ein Trugschluss, der nicht nur für Attac, sondern für eine demokratische Gesellschaft als Ganzes weitreichende negative Folgen haben kann. Dabei hatte das Hessische Finanzgericht bestätigt: „Die Betätigung gemeinnütziger Organisationen muss dabei auch die politische Ebene tangieren können, ansonsten droht ein faktisches Leerlaufen ihres Engagements innerhalb unserer Zivilgesellschaft.“

Damit geht die Auseinandersetzung für eine starke Zivilgesellschaft in eine weitere Runde, die nicht nur viel Engagement und einen langen Atem erfordert, sondern auch viel Geld kosten wird. Der Einsatz für eine gerechtere Welt darf nicht vom Wohlwollen eines Bundesministeriums abhängen – helfen Sie attac unter www.attac.de/zivilgesellschaft-staerken dabei, diese Auseinandersetzung endlich zu einem guten Abschluss zu bringen!